Abgetrennter Kopf in Bonn: Obdachloser muss ins Gefängnis

Zuletzt aktualisiert: 20.01,13:14 Uhr
Im Juni 2022 hat ein abgetrennter Kopf vor dem Landgericht in der Bonner Innenstadt Aufsehen erregt. Jetzt ist dazu das Urteil gefallen.
Der Angeklagte und das Opfer waren Obdachlose und Freunde. Das 44-jährige Opfer war an schwerer Krankheit in der Nähe des Alten Zoll gestorben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 39-jährigen Angeklagten vorgeworfen, den Kopf der Leiche abgetrennt und in einer Tasche bis zum Gericht gebracht und dort abgelegt zu haben. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite soll er die Entdeckung beobachtet und sich dann der Polizei gestellt haben. Auf mehrere Nachfragen hin gab er auch den Ort des Torsos an.
Wegen Störung der Totenruhe verurteilte das Landgericht Bonn den Angeklagten heute zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hat zweieinhalb Jahre gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.
Das Gesetz sieht für die Tat eine Strafe von bis zu drei Jahren Haft vor. Bei der Urteilsverkündung sagte die Vorsitzende Richterin, man habe dem Angeklagten das Ablegen, nicht aber das Abtrennen des Kopfes nachweisen können, auch wenn vieles dafür spräche.
Angeklagter schweigt
Mildernd wurde berücksichtigt, dass er bei der Aufklärung geholfen und eine schwere Kindheit gehabt habe. Er kam im Alter von 12 Jahren aus Marokko über Spanien und Frankreich nach Deutschland, wo er immer auf der Straße gelebt hatte. Er ist mehrfach vorbestraft und war nicht lange vor der Tat aus dem Gefängnis entlassen worden, weswegen die Bewährung nicht infrage kommt. Während seiner jahrelangen Haftstrafen hatte er sich die deutsche Sprache selber beigebracht.
Der Angeklagte hatte im gesamten Prozess geschwiegen. Ein Motiv konnte die Kammer bis zuletzt nicht feststellen. Allerdings könne sie mutmaßen, dass er absichtlich inhaftiert werden wollte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landgericht hob zudem den Haftbefehl gegen den Verurteilten auf. Dieser hatte sich deswegen bislang in Untersuchungshaft befunden.
Quelle: di/Urteilsverkündung
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