Abgetrennter Kopf in Bonn: Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Urteil ein

Der Fall des abgetrennten Kopfes vor dem Gerichtsgebäude in der Bonner Innenstadt könnte vor den Bundesgerichtshof (BGH) gehen. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil des Landgerichts Bonn Revision ein.
Zwar hatte die elfte Strafkammer den angeklagten 39-jährigen Obdachlosen schuldig gesprochen, war mit anderthalb Jahren Freiheitsstrafe aber deutlich unter der Forderung der Anklage geblieben. Diese hatte zweieinhalb Jahre gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. (Lesen Sie hier mehr zum Urteil und Fall).
Die Frist für die Revision endet am Freitag. Danach hat die Staatsanwaltschaft einen Monat ab Zustellung Zeit, um die Urteilsbegründung zu prüfen und die Revision zu begründen. Bleibt die Behörde dabei, würde sich das oberste Strafgericht in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen. Bei einer Revision wird ein Urteil auf Rechtsfehler geprüft, es gibt keine neue Beweisaufnahme, wie es bei der Berufung der Fall wäre. Diese kann gegen Urteile des Landgerichts in erster Instanz aber nicht eingelegt werden.
Überraschend hatte das Landgericht am vergangenen Freitag den Haftbefehl gegen den Verurteilten aufgehoben, da die Störung der Totenruhe eine verhältnismäßige Begründung für eine weitere Untersuchungshaft nicht hergebe. Da der Mann aber keinen festen Wohnsitz hat, könnte sich die Ladung zu einem Haftantritt schwierig gestalten.