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Schülerausweis statt Testnachweis: Das sind die neuen Corona Regeln

Schülerausweis statt Testnachweis: Das sind die neuen Corona Regeln
Corona Selbstests

Ab Freitag soll in NRW eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft treten. So soll ab einem Inzidenzwert von 35 die 3G-Regel gelten: Geimpft, Genesen, Getestet. Neu: dort wo ein Test notwendig ist sollen Schüler aufgrund der Testpflicht in Schulen nur den Schülerausweis vorlegen können.

Inzidenzwert

„Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Corona-Schutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag, 20. August 2021, einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen“, so das Gesundheitsministerium.
 

3G-Nachweis

„Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Corona-Schutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist“, heißt es weiter. Konkret gilt das für folgende Bereiche:

  • Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
  • Sport in Innenräumen
  • Innengastronomie
  • körpernahe Dienstleistungen
  • Beherbergung
  • Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)

 
„Außerdem gilt die Regel (…) auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen, einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend“, wird ergänzt.

Für Krankenhäuser und Alten- und Pflegeheime gelte die 3G-Regel allgemein.

„Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen“, das heißt: Schüler müssen als Testnachweis nur ihren Schülerausweis vorlegen.

Quelle: Gesundheitsministerium NRW. Stand: 17. August 2021

Dan Ioffe

ist Chefredakteur der Schülerzeitung. Ehemaliger Schülersprecher.

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